Arzeneiverordnung

Arzeneiverordnung

Ab dem 1. Juli 2012 gilt die neue Arzneiverordnung für Vertragsärzte. Dabei können Ärzte selber entscheiden, ob Sie bestimmte Informationen, zum Beispiel Therapiehinweise anzeigen lassen oder nicht falls Sie eine neue Software dafür benötigen, sollten Sie auf einige Punkte achten. Die neue Software sollte Ärzte bei der Verordnung unterstützen und vor Regressen schützen. Viele Versionen enthalten Funktionen, die die Softwareanbieter zum Teil auf freiwilliger Basis umgesetzt haben. Jetzt sind diese Vorgaben aber gesetzlich verpflichtend, so dass alle Ärzte dafür profitieren können. Das gilt zum Beispiel für die Hinweise auf die Verordnungseinschränkungen und die Verrottungsausschlüsse, die die Arzneirichtlinien vorgibt. In letzter Zeit gab es gerade dazu vermehrte Anträge von Krankenkassen, die spezielle eine Überarbeitung der Vorgaben darauf geachtet haben, dass die entsprechende Softwaremanipulation frei ist. Die gesetzliche Vorschrift achtet darauf das die Bereitstellung der Regelung der AM-RI in der Software integriert ist. Der aber entscheidet, was eine neue Arzneiverordnung Software leisten muss. Grundsätzlich ist die Grundlage für die Inhalte die gesetzlichen Vorgaben, auf deren Basis die kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit dem Dachverband der Krankenkassen einen Anforderung Katalog erstellt. Dieser Anforderungskatalog beschreibt, welche Inhalte und Funktionen eines Software bieten muss. Sie werden jährlich überarbeitet und den Softwarehäusern für die Implementierung einer Software zur Verfügung gestellt. Die Hersteller sind Aufgaben eins zu eins umzusetzen. Die technische Umsetzung und damit auch die Berliner Freundlichkeit ist allein deren Aufgabe. Diese Anforderungen müssen so umgesetzt werden, dass der Software alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen müssen, die bei der Verordnung zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus muss die Software absolut manipulationsfrei sein die Rechtsabteilungen der KBV und des GKV- Spitzenverbandes haben den Anforderungskatalog geprüft. Diese zusätzlichen Informationen sollen die Vertragsärzte bei der Verordnung unterstützen und nicht belasten. So lautet eine Vorgabe im Anforderungskatalog sogar, dass der Ablauf der Verordnungsvorgangs so wenig wie möglich unterbrochen werden darf. Eine Unterbrechung sollen nur dort erfolgen, wo die Entscheidung eines Arztes erforderlich ist. In allen anderen Fällen sollen nur Hinweise angezeigt werden, ohne den arbeitslos zu...

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Elektronische Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte...

Elektronische Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte

Seit 2009 die Krankenkassen die neue elektronische Gesundheitskarte aus. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet ihren Mitgliedern diese elektronische Karte auszugeben. Diese erfordern spezielle Lesegeräte, die den Speicherchip auf der Karte lesen können. Dafür gibt es heutzutage spezielle MKT Geräte (multifunktionales Kartenterminal), die die Patientendaten auslesen können sie können über die entsprechende USB oder sehr reale Schnittstelle direkt am Praxiscomputer angeschlossen werden. Durch die Einführung der vollen Funktionalität gemäß Paragraph 291 H SGB V (online Prüfung auf Leistungspflicht) werden diese Geräte nicht mehr funktionell sein, wenn sie nicht über eine online fähige Schnittstelle verfügen. Stationäre Geräte können online direkt die Patientendaten dürfen und die Leistungspflicht abrufen. Die eHealth terminale basieren auf der SICCT Basis und sind im Unterschied zu der eGK Technik aufwärts kompatibel. Sie können in mehreren Ausbaustufen online geschaltet werden und die Versichertenstammdaten online abgleichen. Die verschiedenen Terminals unterscheiden sich nur durch die im Gerät integrierte Software, die so genannte Firmware. Die verschiedenen terminale können auf die verschiedenen Ausbaustufen aktualisiert werden dabei können Sie als einzelnes verwende oder direkt mit dem Praxiscomputer verbunden werden. Die nicht am Praxis Computer angeschlossenen terminale Funktionäre mit einem reduzierten Kommandosatz, können aber alle Basisfunktionen vollkommen alleine ausführen. Sie sollten sich mit ihrem Softwarehaus in Verbindung setzen, welche terminale von Ihrer Praxissoftware unterstützt werden. Das ist besonders wichtig für die USB Schnittstelle, die nicht von allen Terminals unterstützt alle Terminals über eine serielle Schnittstelle verfügen, dürften im in der Regel problemlos angeschlossen werden kann. Mit mobilen Terminals kann der Besuch bei Patienten abgedeckt werden und vor Ort eine Leistungspflicht der Versicherung erhalten, wieder zurückzahlen Status oder die Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppen können aus den geschützten Bereich ausgelagert werden und bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die nicht geschützten Versicherten Stammdaten bleiben immer im Speicher und können jederzeit eingelesen...

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Die Gewerbeanmeldung in Deutschland

Jeder der in Deutschland Waren oder Dienstleistungen verkaufen möchte, ist verpflichtet dafür ein Gewerbe anzumelden. Grundsätzlich gilt die Gewerbefreiheit und jeder Bundesbürger darf ein Gewerbe anmelden. Allerdings gibt es bei vielen Gewerbezweigen Einschränkungen, bei denen der Gewerbeschein nicht ausreichend ist und weitere Gewerbeerlaubnis nötig sind. Dazu gehören die freien Berufe, zu denen Ärzte, Rechtsanwälte Steuerberater oder Künstler zählen. Diese Berufsgruppen sind nicht in einer bestimmten Rechtsform, wie zum Beispiel einer GmbH organisiert und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Dazu gehören...

Die richtige Planung Ihrer Praxis

Die richtige Planung Ihrer Praxis

Sobald der richtige Standort für die Praxis gefunden ist, sollten Sie die Einrichtung sinnvoll planen. Es gibt viele Unternehmen die sich spezialisiert haben auf die ergonomische und möglichst sinnvolle Anordnung des Mobiliars. Sie können viel Zeit einsparen und effizienter arbeiten, wenn die wichtigsten Arbeitsmittel möglichst schnell zu erreichen sind. Auch ihre Patienten werden es Ihnen danken, wenn die Behandlungszeiten durch eine effiziente Anordnung der benötigten Hilfsmittel verkürzt werden. Auch die richtige Organisation der Patienteninformationen muss vorbereitet werden. Überreichen...

Die Geschichte der Medizin

Die Geschichte der Medizin

Schon im zweiten Jahrtausend v. Chr. entstand die traditionelle chinesische Medizin, die sich aus einfachen Dämonen und Ahnenheilkulten zusammensetzte. Seit dem Altertum bildeten sich in den Kulturen China, Indien und im Mittelmeerraum verschiedene Medizinsysteme. Teilweise vermischten sie sich mit der westlichen Alternativmedizin. In der konfuzianischen Zeit differenzierten sie sich zu dem heute allgemein gültigen naturphilosophischen System aus dualen und elementaren Entsprechung. Die heute gültige praktische Medizin stammt aus der Zeit um 300 v. Chr. In der Neuzeit wurden...

Die erfolgreiche Praxis-Eröffnung

Die erfolgreiche Praxis-Eröffnung

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf Gewerbefreiheit verankert. Leider behindern viele Vorschriften und behördliche Auflagen die Eröffnung einer neuen Praxis, so dass man kaum noch von Gewerbefreiheit sprechen kann. Hier ein paar Tipps um ihre Eröffnung nicht zum Desaster werden zu lassen. Schon weit vor der Eröffnung der neuen Praxis, sollte man alle Belege sammeln, die mit Kosten verbunden sind. Alles kann später steuerlich abgesetzt werden und hilft in der Anfangsphase Geld zu sparen....