Die Gewerbeanmeldung in Deutschland

Jeder der in Deutschland Waren oder Dienstleistungen verkaufen möchte, ist verpflichtet dafür ein Gewerbe anzumelden. Grundsätzlich gilt die Gewerbefreiheit und jeder Bundesbürger darf ein Gewerbe anmelden. Allerdings gibt es bei vielen Gewerbezweigen Einschränkungen, bei denen der Gewerbeschein nicht ausreichend ist und weitere Gewerbeerlaubnis nötig sind. Dazu gehören die freien Berufe, zu denen Ärzte, Rechtsanwälte Steuerberater oder Künstler zählen. Diese Berufsgruppen sind nicht in einer bestimmten Rechtsform, wie zum Beispiel einer GmbH organisiert und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Dazu gehören auch Landwirte und Wissenschaftler, die den Weg zum Gewerbeamt nicht gehen brauchen.

Für jedes andere Unternehmen ist es unerlässlich einen Gewerbeschein zu beantragen. Beim Gewerbeamt der Stadt oder der Gemeindeverwaltung ist ein persönlicher Besuch notwendig. Bei der Beantragung wird geprüft ob alle Voraussetzungen zur Aufnahme des Gewerbes erfüllt werden. Es werden die Daten des neuen Gewerbetreibenden aufgenommen, um alle weiteren Stellen informieren zu können. Den mit den Besitz des Gewerbescheins werden die entsprechenden Behörden über den neuen Gewerbetreibenden informiert. Zu diesen gehören gehören auch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und das Statistische Landesamt. Außerdem werden Eintragungen im Handelsregister und bei der Berufsgenossenschaft vorgenommen. Jeder der ein Gewerbe anmeldet, unabhängig von der Rechtsform, wird zukünftig mit dem Finanzamt zu tun haben und nach Anmeldung des Gewerbes von diesen kontaktiert. Auch Kleinunternehmer sind verpflichtet ihre Angaben dem Finanzamt zu liefern und eine Steuernummer zu beantragen.

Generell benötigt man nur einen amtlichen Ausweis, das kann der Personalausweis oder Reisepass sein und eine Meldebescheinigung. Je nach Zweig müssen weitere Unterlagen oder Nachweise vorgelegt werden. Die jeweiligen Gewerbe erfordern besondere Erlaubnisnachweise, Dokumente oder Genehmigung. Informieren Sie sich vorher, viele der Anträge stehen auch online zur Verfügung, so dass man sie direkt ausgefüllt zum Gewerbeamt mitbringen kann.