Elektronische Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte

Elektronische Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte

Seit 2009 die Krankenkassen die neue elektronische Gesundheitskarte aus. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet ihren Mitgliedern diese elektronische Karte auszugeben. Diese erfordern spezielle Lesegeräte, die den Speicherchip auf der Karte lesen können. Dafür gibt es heutzutage spezielle MKT Geräte (multifunktionales Kartenterminal), die die Patientendaten auslesen können sie können über die entsprechende USB oder sehr reale Schnittstelle direkt am Praxiscomputer angeschlossen werden. Durch die Einführung der vollen Funktionalität gemäß Paragraph 291 H SGB V (online Prüfung auf Leistungspflicht) werden diese Geräte nicht mehr funktionell sein, wenn sie nicht über eine online fähige Schnittstelle verfügen.

Stationäre Geräte können online direkt die Patientendaten dürfen und die Leistungspflicht abrufen. Die eHealth terminale basieren auf der SICCT Basis und sind im Unterschied zu der eGK Technik aufwärts kompatibel. Sie können in mehreren Ausbaustufen online geschaltet werden und die Versichertenstammdaten online abgleichen. Die verschiedenen Terminals unterscheiden sich nur durch die im Gerät integrierte Software, die so genannte Firmware. Die verschiedenen terminale können auf die verschiedenen Ausbaustufen aktualisiert werden dabei können Sie als einzelnes verwende oder direkt mit dem Praxiscomputer verbunden werden. Die nicht am Praxis Computer angeschlossenen terminale Funktionäre mit einem reduzierten Kommandosatz, können aber alle Basisfunktionen vollkommen alleine ausführen.

Sie sollten sich mit ihrem Softwarehaus in Verbindung setzen, welche terminale von Ihrer Praxissoftware unterstützt werden. Das ist besonders wichtig für die USB Schnittstelle, die nicht von allen Terminals unterstützt alle Terminals über eine serielle Schnittstelle verfügen, dürften im in der Regel problemlos angeschlossen werden kann. Mit mobilen Terminals kann der Besuch bei Patienten abgedeckt werden und vor Ort eine Leistungspflicht der Versicherung erhalten, wieder zurückzahlen Status oder die Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppen können aus den geschützten Bereich ausgelagert werden und bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die nicht geschützten Versicherten Stammdaten bleiben immer im Speicher und können jederzeit eingelesen werden.