Die erfolgreiche Praxis-Eröffnung
In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf Gewerbefreiheit verankert. Leider behindern viele Vorschriften und behördliche Auflagen die Eröffnung einer neuen Praxis, so dass man kaum noch von Gewerbefreiheit sprechen kann. Hier ein paar Tipps um ihre Eröffnung nicht zum Desaster werden zu lassen.
Schon weit vor der Eröffnung der neuen Praxis, sollte man alle Belege sammeln, die mit Kosten verbunden sind. Alles kann später steuerlich abgesetzt werden und hilft in der Anfangsphase Geld zu sparen. Legen Sie frühzeitig fest, mit welcher Adresse sie ihre Praxis eröffnen möchten. Bei mehreren Standorten ist es wichtig, dass beide Adressen richtig deklariert wurden. Besonders bei den Versicherungen ist es wichtig alle Adressen anzugeben, damit auch alle Leistungen erbracht werden können. Geben Sie alle Angaben in ihrer Berufshaftpflichtversicherung an, um auch überall abgedeckt zu sein. Der Anmeldungen im Gesundheitsamt müssen auf viele Dokumente beglaubigt sein. Der Notar bietet oftmals günstigere Preise an, wenn mehrere Kopien beglaubigt werden müssen. Denken Sie daran das sie nicht nur ihr Abschlusszertifikat und ihr polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Erkundigen Sie sich vor welche Dokumente beglaubigt werden müssen, dadurch können Sie viel Geld sparen.
Melden Sie sich frühzeitig in ihrer Gemeinde an, da oftmals besondere Auflagen bestehen, die später zu Problemen führen können. Planen Sie besonders gewissenhaft ihre ersten Monate der neuen Praxis, da viele Versicherungen und Genossenschaften mit Zahlungszielen arbeiten. Planen Sie Ihren Cashflow gewissenhaft, damit keine Liquiditätsengpässe entstehen können. U
Eröffnen Sie rechtzeitig mehrere Konten um ihre Eingänge effizient kontrollieren zu können. So können Sie je nach Zahlungseingang schnell ihre Buchführung organisieren. Beantragen Sie auch früh genug ihren Eintrag in das zuständige Handelsregister. Informieren Sie sich vorher ob eine einfache Einnahmen- und Ausgabenbuchhaltung den Anforderungen in ihrem Kreis akzeptiert wird, oder eine doppelte Buchführung vorausgesetzt wird.